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06/2018 – Künstliche Intelligenz
Jeder, der sich mit dem Thema „künstliche Intelligenz“ (KI) beschäftigt, weiß, daß Algorithmen „im Spiel“ sind. Diese Algorithmen fassen nicht nur die historischen Ereignisse in Gestalt komplexer Datensätze zusammen, sondern geben auch Auskunft darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Ereignisse eintreten werden.
Ob man dies rein datenschutzrechtlich „in den Griff“ bekommt oder nicht, ist eigentlich unerheblich, da die Diskussion um die KI derzeit eher emotionale Formen angenommen hat:
Sind es die berühmten Geister von Goethe, „…die ich rief und nimmer loswerde“ (der Zauberlehrling)?
Der Hintergrund für dieses Unwohlsein besteht ganz simpel darin, daß KI beginnt, ein Eigenleben in bestimmten Grenzen zu führen, wobei die Zukunft der Daten, die Zukunft der Datenanalyse, die Zukunft der zukunftsorientierten Aussagen nicht klar determinierbar sind, sondern eher eine Funktion dessen darstellen, wie ich die Daten eingebe und mit welchen Prämissen ich diese Daten verarbeiten lasse.
Um dem Unwohlsein der Bürger entgegenzuwirken, gibt es nun den Ansatz dafür zu sorgen, daß die Algorithmen „fair entscheiden“ sollen – was immer das heißt.
Sicherlich ist damit gemeint, daß KI sich in bestimmten werthaltigen (ethischen) Grenzen aufhalten muss, um so überhaupt eine Chance zu erhalten, kritikfrei akzeptiert zu werden. Doch was heißt in dem Fall die Forderung an KI, eine faire Entscheidung herbeizuführen?
Der Punkt ist doch der, daß KI dann bereits schon die Daten so verarbeitet hat, daß eine Entscheidung gefällt wird, aber ex-post eine gefällte Entscheidung eventuell redigiert werden soll.
Eine äußerst fragwürdige Vorgehensweise, die an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten ist.
Juni 2018