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10/2016 -Semantik als Waffe II : Gesetzes-Sünder vs. Gesetzes-Nachbesserung
Richtet sich ein Verkehrsteilnehmer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung ist er ein Temposünder, hält sich ein Unternehmer nicht an den angedachten Betrag der zu zahlenden Steuern, ist er ein Steuersünder. Jeder Bürger, der sich nicht systemkonform verhält, wird als „Sünder“ abgestempelt und wird von der gesamten Bandbreite der gesetzlichen Härte belegt.
Verfehlt hingegen der Staat sein Ziel und definiert ein Gesetz ungenau, handwerklich unsachgemäß, erlaubt durch eine „schlampige Arbeit“ Schlupflöcher, dann wird zunächst überprüft, eine Arbeitsgruppe gegründet und der Sachverhalt ein weiteres Mal analysiert. Natürlich werden die hier handelnden Personen nicht als „Sünder“ bezeichnet, vielmehr wird von einer „Nachbesserung“ gesprochen. Dies nach dem Motto: das Gesetz war nicht gut, jetzt muss es verbessert, sprich verändert werden.
Also alles halb so schlimm, der Staat macht einen neuen gesetzmäßigen Anlauf in der Hoffnung, daß es dann besser wird.
Ja ja, beim Staat wird bei einer Verfehlung Nachsicht geübt. Und beim Bürger?
Oktober 2016