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11 / 2025 -a- «Berufliche Herausforderung (13): Beirat»
Die meisten Manager sehen in einer Aufgabenstellung, als Mitglied eines Bei- bzw. eines Aufsichtsrats tätig zu sein, die “Krönung” ihrer beruflichen Karriere. Ein Ziel, das man möglichst bei einem großen, internationalen Unternehmen erreichen sollte: Jederzeit verfügbar, überall mit Dabeisein, unaufgefordert Mitreden, ausschließlich repräsentative Aufgaben, und ja keine Verantwortung…
Doch leider falsch!
Ein Beirat ist ein auf freiwilliger Basis eingerichtetes und daher kein gesetzlich vorgeschriebenes Organ. Der Beirat findet sich insbesondere bei Familiengesellschaften und GmbH’s, wobei der formelle Rahmen für die jeweils angedachte Aufgabe speziell formuliert wird. Daher werden in aller Regel die Beiratsmitglieder von den vorhandenen Gesellschaftern ausgewählt und bestimmt.
Die Rolle des Beirats
Die Rechte und Pflichten der Beiräte werden in der Beirats-Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag fixiert. Demnach versteht sich der Beirat als ein freiwillig-konzipiertes Beratungsorgan, das von den jeweils bestimmten Persönlichkeiten “getragen” wird.
Grundsätzlich unterliegt ein Beirat keiner Organhaftung (i.G. zu einem Aufsichtsrat) – es sei denn, daß einem Beiratsmitglied vorsätzlich schädigendes Verhalten nachgewiesen werden kann. Dementsprechend liegt bei einem Beirat die Hauptfunktion in der Beratung sowohl der Geschäftsführung als auch der Gesellschafter.
Charaktereigenschaften eines Beiratsmitglieds
Betrachtet man die Aufgaben und Pflichten eines Beirates, so stellt man sehr schnell fest, daß die Anforderungen an die jeweilige Persönlichkeit des betreffenden Stelleninhabers doch sehr spezifisch ist:
o er sollte über ein faktenbasiertes Urteilsvermögen verfügen: sprich einen vorurteilsfreien, neutralen Kommunikationsstil haben
o er sollte sich als Teil eines Gremiums verstehen, das sich aus unterschiedlichen (aber sich ergänzenden) Kompetenzen zusammensetzt
o es wird erwartet, daß der Beirat neue, ertragreiche und kreative Ideen nicht nur anregt, sondern diese durch die Geschäftsführung umsetzt
o das Beiratsmitglied sollte über ein kompetentes, vertrauenswürdiges, abwägendes und offenes Auftreten verfügen
o er sollte über ein ausgeprägtes Verständnis für die möglicherweise unterschiedlichen Interessenslagen der Gesellschafter, der Geschäftsführung und des Unternehmens haben, wobei die Priorität eindeutig auf der Unternehmensseite liegt
Die Aufgaben eines Beirates
Die Hauptaufgaben des Mitglieds eines Beirates bestehen in der Beratung und Unterstützung der Gesellschafter und der Geschäftsführung, so beispielsweise:
– bei strategischen Entscheidungen
– im Falle fehlender fachlicher Expertise
– bei nicht vorhandenem Zugang zu speziellen Netzwerken
– im Konfliktfall eine Vermittlung zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung
– notwendige Know-How Einbringung bei speziellen Fragestellungen, wie z.B. KI, Digitalisierung, Lieferkettengesetz, etc.
Somit steht das Beiratsmitglied in einem permanenten Interessenskonflikt. Daher gilt es, eindeutig Prioritäten zu setzen:
# ein Beirat arbeitet beratend und unterstützend – in keinem Fall kontrollierend
# jedes Mitglied sollte – jeweils seiner Kompetenz entsprechend – Impulse geben, Ratschläge erteilen und neue Kontakte vermitteln
# der Beirat unterstützt das Unternehmen aufgrund der jeweiligen Qualifikation und Reputation der einzelnen Beirats-Mitglieder
Dementsprechend hat sich ein Beirat als eine wertvolle Unterstützung für das betreffende Unternehmen erwiesen – insbesondere dann, wenn im Vorfeld an den Beirat als Organ und an die einzelnen Beiratsmitglieder eine konkrete Erwartungshaltung definiert wurde.
Folglicherweise sollte bzw. muß ein (neues) Beiratsmitglied
+ sowohl zu dem Unternehmen selbst und zu den Zielvorstellungen der Gesellschafter
+ als auch zu den Geschäftsführungs-Mitgliedern und zu den Beirats-Kollegen
komplementär passen.
Na – noch immer Lust, Mitglied eines Beirates zu werden?
November 2025
Rainer V. Zimmek
Senior Partner
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TMC Trust Management Consultants
