Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

TMC – Denkanstoß – # Mehrheit – Minderheit
Aus mathematisch-betriebswirtschaftlicher Sicht ist es ein-eindeutig: Man teilt eine definierte Grund-Menge in einen größeren Teil (> 50 %) sprich die Mehrheit und in einen kleineren Teil (< 50 %) sprich die Minderheit ein. Streng wissenschaftlich kann noch in eine absolute Mehrheit, in eine einfache oder relative Mehrheit oder in eine qualifizierte Mehrheit unterschieden werden.
Aus sozialer Sicht gelten für die Mehr-/ bzw. Minderheiten andere Regeln und Gesetzmäßigkeiten: Hier gelten Worte zum Zwecke der Problem-Differenzierung, wie: “wichtig“, “weniger wichtig” bzw. “unwichtig” oder auch “sozial-notwendig“, “sozial-relevant“, oder “sozial-wünschenswert”, wobei es notwendig ist, den jeweils gültigen Maßstab (die Zielgruppe, welcher Zeitraum, Bedürftigkeit, etc.) eindeutig (und im Vorfeld) zu definieren.
Jedoch kann eine poltisch-bedingte Schwierigkeit dadurch entstehen, daß ein definiertes Problem aus rein-betriebswirtschaftlicher Sicht keine Relevanz hat (also ein Minderheits-Problem darstellt), jedoch das gleiche Problem aus sozialer Sicht als sozial-relevant eingestuft wird und damit eine sozial-basierte Mehrheit erlangt.
Damit ergibt sich automatisch die Problematik, welcher Sichtweise eine größere Relevanz eingeräumt wird: die soziale oder die betriebswirtschaftliche Sicht. Kein Mensch (und vor allem kein Politiker) möchte als unsozial, unkooperativ, als unsensibel oder als unmenschlich abgestempelt werden. Bei einer solchen Thematik noch rational-betriebswirtschaftliche Gründe gegen ein menschlich-sozial-verständliches Problem zu finden, wird schwierig sein.
Doch die Grenzen des sozial-basierten Wunschzettels (der übrigens automatisch wächst: “will ich auch haben” – mit den logischen Folgen eines stets-wachsenden Beamtenstaates) sind dann gegeben, wenn die Kosten des sozialen Füllhorns zu groß werden – also 50% der Staatseinnahmen überschreiten – es sei denn, der Staat bedient sich auch den “Vermögens-Rücklagen”
Juni 2026
Rainer V. Zimmek
Senior Partner
![]()
TMC Trust Management Consultants
