Im Bereich Corporate Governance beraten wir Unternehmen bei der Strukturierung der Führungsorgane, insbesondere bei den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten als Bei-, Aufsichts- und Verwaltungsrat.
Hierbei nimmt die pro-aktive Beratung u.a. bei der Gestaltung der Organsatzung und -ordnung eine wichtige Funktion wahr und dient damit – einem Kompass ähnlich – den einzelnen Ratsmitgliedern als Richtschnur des Handelns und definiert gleichzeitig die Verantwortung eines Organmitgliedes.
Früher war es unvorstellbar, daß ein Geschäftsführer, ein Vorstand, ein Aufsichtsratsmitglied für sein Tun und Handeln bzw. sein Nicht-Tun und sein Nicht-Handeln zur Rechenschaft gezogen wurde.
Zwischenzeitlich ist eine Corporate Governance Kommission ins Leben gerufen worden, die unter anderem Grundsätze für ein ethisches Handeln definieren soll.